Parlamentskorrespondenz Nr. 331 vom 05.04.2024

Bundesrat fixiert Aus der nächtlichen Dauerbeleuchtung von Windrädern

Zivilflugplätze können künftig für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb genutzt werden

Wien (PK) – Anstatt dem nächtlichen Dauerblinken müssen Windräder künftig nur mehr bei Bedarf beleuchtet werden. Die Bundesrät:innen befürworteten einstimmig den entsprechenden Antrag in ihrer heutigen Plenarsitzung. Zudem wird die Nutzung von Zivilflugplätzen auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb möglich sein.

Grünes Licht gaben die Bundesrät:innen auch für Maßnahmen zur Vereinheitlichung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs, für ein neues Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz sowie für die Übersiedlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein nach Paris.

Ausgangspunkt für eine Debatte über Klimaschutz, Verkehr und Landwirtschaft auf europäischer Ebene waren die EU-Jahresvorschauen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie jene des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.

Windräder sollen künftig nur mehr nach Bedarf beleuchtet werden

Eine Novellierung des Luftfahrtgesetzes sieht Änderungen bei der "Hindernisbefeuerung" von Luftfahrthindernissen vor. Windräder und andere Anlagen müssen demnach künftig nachts nur noch bei Bedarf beleuchtet werden, also etwa wenn sich ihnen ein Flugobjekt nähert. Für die Umsetzung wird die Austro Control zuständig sein. Der militärische Flugverkehr erhält weiters eine Möglichkeit der Fernschaltung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung. Ein weiterer Aspekt der Novelle sieht vor, dass es künftig möglich ist, Zivilflugplätze auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb zu nutzen. Die Novelle passierte den Bundesrat mit Stimmeneinhelligkeit.

Mit der Novelle werde ein langer Wunsch der steirischen Landespolitik umgesetzt, begrüßte Christian Buchmann (ÖVP/St) die Novelle. Notarzthubschrauber seien ein wesentliches medizinisches Element für die Menschen in den Regionen, das ihnen nun auch verbessert in der Nacht zur Verfügung stehe.

Das nächtliche Dauerblinken der Windräder trage nicht zur Akzeptanz der Windkraft bei, befürwortete auch Adi Gross (Grüne/V) die Änderung, nicht zuletzt angesichts des sichergestellten hohen Sicherheitsniveaus und des überschaubaren bodennahen Flugverkehrs in der Nacht.

Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr

Die Zustimmung aller Fraktionen fanden auch Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF). Diese betreffen unter anderem Vereinheitlichungen und Begriffsbestimmungen. Außerdem ist vorgesehen, Verfahrens- und Haftungsfragen zu regeln. Neu hinzugekommen sind insbesondere einheitliche Rechtsvorschriften hinsichtlich der Anforderungen an den Betrieb und die Sicherheit von Zügen im internationalen Verkehr.

Berufsausbildung in der Landwirtschaft

Mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen haben die Bundesrät:innen ein neues Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz. Dieses regelt die betriebliche Berufsausbildung bundeseinheitlich. Betroffen davon sind alle Personen, die an land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsmaßnahmen teilnehmen. Ebenso werden alle Ausbildungsebenen wie die Ausbildung von Facharbeiter:innen und Meister:innen abgedeckt. Außerdem sieht das Gesetz die Schaffung eines neuen Lehrberufs "Berufsjagdwirtschaft" und den Entfall der Gebühren für Meisterprüfungen vor. Auch die Eintragungsfähigkeit des Meistertitels in amtliche Urkunden wird festgelegt.

Internationale Organisation für Rebe und Wein übersiedelt nach Paris

Um den Sitz der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) von Paris nach Dijon (Frankreich) zu verlegen, bedarf es einer Änderung des Gründungsabkommens. Diese wurde in der heutigen Sitzung einstimmig angenommen.

EU-Jahresvorschau 2024 für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Die Umsetzung des Green Deal in Verbindung mit einem intelligenten Übergang zu einer grünen Wirtschaft ist laut Klimaschutz- und Umweltministerin Leonore Gewessler weiter zentraler Bestandteil der Arbeiten ihres Bereichs auf EU-Ebene. Dies geht aus der entsprechenden Jahresvorschau 2024 hervor. Konkret genannt wird in diesem Zusammenhang das Ziel, bis 2040 eine Emissionseinsparung von 90 % gegenüber 1990 zu erreichen. Damit soll das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in greifbare Nähe rücken. Österreich ist mit diesem Plan auf Linie, hält der Bericht fest. Die Bundesrät:innen nahmen den Bericht mehrheitlich zur Kenntnis.

EU-Jahresvorschau: Start des Strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft

Mehrheitlich zur Kenntnis nahm der Bundesrat die EU-Jahresvorschau von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig über die Schwerpunkte und Vorhaben auf europäischer Ebene aus seinem Zuständigkeitsbereich. Anfang 2024 sei der offizielle Auftakt des Strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft erfolgt. Bis zum Sommer 2024 soll dabei eine Vision für den grünen Übergang der Landwirtschaft auf faire, praktikable und integrative Weise erarbeitet und dabei die Einbindung aller Akteur:innen entlang der Lebensmittelkette sichergestellt werden. Beim nationalen GAP-Strategieplan soll 2024 eine Anpassung vorgenommen werden, wobei es dabei in erster Linie um die Integration des "Impulsprogramms für die Landwirtschaft" geht. Bis 2027 sollen zusätzliche 360 Mio. € an nationalen Mitteln für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, für die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete sowie für die Investitionsförderung zur Verfügung gestellt werden. (Fortsetzung Bundesrat) bea/pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


Format