Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Guten Morgen, Herr Minister! Wie wir alle wissen, hat die verfehlte und vor allem überzogene Coronapolitik den Österreichern in vielen Lebensbereichen negative Auswirkungen beigebracht. Ich denke da nur an das Ansteigen der psychischen Probleme bei Kindern und Jugendlichen in ihrem sozialen Umfeld.

Es wird aber auch immer mehr festgestellt, dass vor allem die Coronaimpfung gesundheitliche Schäden verursacht, und deshalb meine Frage:

1953/M-BR/2024

„Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden aufgrund von Schäden nach einer Covid-Impfung seit 2021 gestellt?“

Präsidentin Margit Göll: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das ist eine sehr präzise Frage, die auch sehr präzise beantwortet werden kann. Bislang wurden 2 324 Anträge auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz nach einer Covid-Impfung gestellt, und ich kann auch gleich die Zahl dazusagen, wie viele Anträge insgesamt nach Impfschäden gestellt worden sind: Es sind 2 396 Anträge. Der Großteil der Anträge bezieht sich also auf die Covid-Impfung.

Präsidentin Margit Göll: Frau Bundesrätin, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Vor allem für uns Freiheitlichen ist verantwortliche Politik, dass man zum Beispiel zurückblickt, wenn man Entscheidungen trifft, und, wenn man Fehler gemacht hat, dass diese eingestanden werden und man sich um Verbesserungen bemüht. Deshalb meine Frage:

Sind Sie bereit, diesen sehr erfolgreichen Covid-Hilfsfonds von Niederösterreich auch bundesweit einzurichten?

Präsidentin Margit Göll: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das ist eine Initiative der niederösterreichischen Landesregierung. Es ist dort auch im Regierungsprogramm abgebildet. In unserem Regierungsprogramm findet sich das nicht, und es ist auch nicht angedacht, so einen Fonds einzurichten.

Präsidentin Margit Göll: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Sandra Lassnig zu Wort gemeldet. Ich bitte darum.

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Minister! Welche Impfungen werden, abgesehen von der Covid-Impfung, nach dem Impfschadengesetz noch entschädigt?

Präsidentin Margit Göll: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Nach dem Impfschadengesetz wird auch die bis zum Jahr 1980 vorgesehene Pockenimpfung entschädigt. Weiters sind in das Impfschadengesetz auch mit der Verordnung empfohlene Impfungen einbezogen. Dabei handelt es sich wie schon gesagt um die Covid-19-Imfpung, die Diphtherie-, die FSME- und die Hepatitis-B-Impfung, die HPV-Impfung, Impfungen gegen Influenza, Masern, Meningokokken, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken, Pocken, Poliomyelitis, Rotavirusinfektion, Tetanus.

Präsidentin Margit Göll: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Michael Wanner zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Guten Morgen, Herr Minister! Die Impfschäden sind das eine, wir sind uns aber auch sicher und einig, dass das Virus noch immer gefährlich ist. Der Virus kann Schäden, vor allem Langzeitschäden, hervorrufen.

Momentan werden Covid-Tests nicht bezahlt. Es gibt Verhandlungen zwischen dem Bund und den Krankenkassen, dass die Krankenkassen eventuell bei Risikopatienten diese Kosten übernehmen. Faktum ist aber, dass aufgrund des Auslaufens eines Gesetzes diese Kosten momentan nicht getragen werden.

Jetzt meine Frage: Warum übernimmt, obwohl wir wissen, dass dieses Virus noch immer hier ist und gefährlich ist, der Bund die Kosten nicht mehr oder ist nicht bereit, die weiteren Kosten für Patienten, die beim Arzt sind, bei denen geschaut werden muss ob sie krank sind, zu übernehmen?

Präsidentin Margit Göll: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das ist relativ einfach zu beantworten: Weil wir nach Abklingen der Pandemie alle Maßnahmen in das reguläre System übergeführt haben, das heißt in die normale Abwicklung, wie sie im Gesundheitssystem üblich ist.

Dann – das weiß die Sozialversicherung – ist es Aufgabe der Sozialversicherung, beispielsweise das Gratisanbieten der Tests in den Arztpraxen mit der Ärztekammer zu verhandeln. Diese Verhandlung läuft gerade. Meine letzten Informationen sind die, dass sie auch abgeschlossen wird. Das heißt, es wird zu einer Einigung zwischen der Sozialversicherung und der Ärztekammer kommen, und damit ist auch gewährleistet, dass die Testung jedenfalls für Risikogruppen wieder gratis stattfindet.

Präsidentin Margit Göll: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Marco Schreuder zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Guten Morgen, Herr Minister! Wir haben gerade die Zahlen gehört, wie viele Anträge auf Entschädigung nach einer Covid-Impfung bislang gestellt worden sind. Wie viele wurden eigentlich nach einer gewissenhaften Prüfung bewilligt?

Präsidentin Margit Göll: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Von den genannten etwas über 2 000 Anträgen – also tatsächlich waren es 2 300 Anträge – wurden 412 Anträge auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz nach einer Covid-Impfung bewilligt. Davon wurden 316 geschädigten Personen eine einmalige Pauschalentschädigung zuerkannt. Weitere 78 Personen erhalten eine befristete oder eine laufende Rentenzahlung.

Präsidentin Margit Göll: wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 1959/M-BR/2024. Ich darf Herrn Anfragesteller Ferdinand Tiefnig um die Anfrage bitten.