Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister!

1956/M-BR/2024

„Werden Sie die ungerechte und für die kommenden 10 Jahre auch frauendiskriminierende Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung noch in dieser Legislaturperiode abschaffen?“

Präsidentin Margit Göll: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Die Frage der Abschaffung der Aliquotierung hat nicht nur den Bundesrat, sondern auch den Nationalrat mehrfach beschäftigt. Es wurde auch im Nationalrat so diskutiert, dass es da immer wieder auch Vorstöße gegeben hat. Wir als Bundesregierung haben es jetzt befristet gemacht. Und: Nein, es ist nicht vorgesehen, jetzt eine generelle Abschaffung zu verankern.

Die Aliquotierung wurde eingeführt, um Pensionsbezieherinnen und -beziehern mit unterschiedlichen Stichtagen innerhalb eines Kalenderjahres ein annähernd gleiches Lebenspensionseinkommen zu gewährleisten. Dass dies damit tatsächlich der Fall ist, kann auch rechnerisch belegt werden.

Ob weitere Eingriffe für die einzelnen Jahre notwendig sind, kann erst dann abschließend beurteilt werden, wenn die Inflationsschätzung auch da ist. Die haben wir noch nicht. Dazu muss ein Großteil der Inflationsraten des Zeitraums vom August 2024 bis 2025 bekannt sein.

Die Abschaffung der Aliquotierung ist ja auch von – weiß ich nicht mehr –, ich glaube, der Arbeiterkammer eingeklagt worden. Es gibt dazu ein Höchstgerichturteil, weil ja die Verfassungsmäßigkeit der Aliquotierung infrage gestellt worden ist. Diese ist gegeben.

Präsidentin Margit Göll: Frau Bundesrätin, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister, die Frage der lebenslangen Pensionsverluste bei hoher Inflation durch die um zwei Jahre verzögerte Aufwertung der Gesamtgutschrift im Pensionskonto ist nach wie vor ungelöst.

Werden Sie eine sogenannte Schutzklausel als Dauerlösung für die Aufwertung im Pensionskonto oder zumindest für den Pensionsjahrgang 2025 noch in dieser Legislaturperiode zur Beschlussfassung vorlegen?

Präsidentin Margit Göll: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Auch hier die Antwort: Wir haben das im letzten Jahr gemacht und schon damals den Hinweis dazu geliefert: Wir werden uns die Entwicklung sehr genau anschauen. Wir haben es offen gelassen und auch angekündigt, es allenfalls im Jahr 2024 – also heuer – zu machen, wenn die entsprechende Datenlage dazu vorhanden ist.

Das ist in Prüfung und es kann keine abschließende Antwort gegeben werden, weil es davon abhängt, wie sich die Inflationszahlen darstellen und ob das eingepreist wird oder nicht. Jedenfalls war angekündigt: Wenn es notwendig ist, werden wir das tun.

Präsidentin Margit Göll: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Barbara Prügl zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Schönen Vormittag, Herr Minister! Ja, mich würde die verfassungsrechtliche Betrachtung interessieren, Sie haben es ja schon etwas angesprochen, aber dennoch die Frage: Wie hat der Verfassungsgerichtshof die Aliquotierung beurteilt?

Präsidentin Margit Göll: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Der Verfassungsgerichtshof hat sich, wie ich schon kurz ausgeführt habe, mit der Verfassungskonformität der Aliquotierungsregelung auseinandergesetzt und konnte die verfassungsrechtlichen Bedenken vollumfänglich entkräften. Dieses Erkenntnis ist auch ergangen. Im Rahmen des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums zur Erhaltung der Kaufkraft von Pensionen ist dieses Modell der verzögerten Anpassung zulässig. Das hat der VfGH so entschieden. Laut ständiger Rechtsprechung des VfGH kann von Durchschnittsbetrachtungen ausgegangen und auf den Regelfall abgestellt werden. Dass dabei Härtefälle entstehen, macht das Gesetz nicht gleichheitswidrig. Das ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, und das habe ich so auch ausgeführt.

Präsidentin Margit Göll: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Klemens Kofler zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Grüß Gott, Frau Präsident! Grüß Gott, Herr Minister! Meine Frage: Wann wird die Pflege durch pflegende Angehörige endlich auf die Pension angerechnet? Ich meine damit alle Pflegenden, nicht nur die, die in Pflegekarenz waren.

Präsidentin Margit Göll: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Wir haben bei der Pflegereform eins und bei der Pflegereform zwei eine Reihe von Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen vorgenommen. Wir wissen, dass es noch Wünsche gibt, insbesondere bei der Anrechnung von Pensionszeiten oder der Anrechnung auf Pensionszeiten nachzubessern. Das wird Gegenstand einer Evaluierung der jetzigen Schritte in den Pflegereformschritten eins und zwei sein, wird aber in dieser Legislaturperiode nicht mehr stattfinden, weil es dazu eine Auswertung der Evaluierung braucht, die im Herbst erst vorliegen wird. (Bundesrat Kofler: Da wartet ihr dann auf unsere Regierung!)

Präsidentin Margit Göll: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Kittl zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Guten Morgen, Herr Minister! Die Frage geht in Richtung Pensionen und Inflation – Frauen sind ja vor allem von geringen Pensionen betroffen und dadurch auch von der Inflation. Welche Maßnahmen haben Sie in der Bundesregierung gesetzt, um Pensionistinnen sozusagen vor der Inflation zu schützen?

Präsidentin Margit Göll: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Wir haben dazu Folgendes: die soziale Staffelung und Einmalzahlungen bei der Pensionsanpassung 2023, die außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulage in den Jahren 2021 bis 2023, die generelle Erhöhung der Pensionen um 9,7 Prozent bei der Pensionsanpassung, die Einführung einer Schutzklausel bei der Aufwertung des Pensionskontos für neue Pensionist:innen 2024, die gesetzliche Aussetzung der Aliquotierung für die Jahre 2024 und 2025.

Generell konnte die Kaufkraft der Pensionistinnen auch in dieser Zeit der besonders hohen Inflation aufrechterhalten werden – auch durch die Einmalzahlungen, die geleistet worden sind.

Präsidentin Margit Göll: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 1954/M-BR/2024, und ich darf den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Christoph Steiner, um die Verlesung seiner Anfrage bitten.