Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Dominik Reisinger (den Vorsitz übernehmend): Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,

eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung des Herrn Staatssekretärs Florian Tursky durch den Herrn Bundespräsidenten mit Entschließung gemäß Art. 78 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 74 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz,

der Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundeskanzlers und weiterer Mitglieder der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie

eines Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, vom 1. bis 14. April 2024 außerhalb der EU bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch am 4. und 5. April 2024 mit seiner Vertretung gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, und

ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Prof. Dr. Martin Kocher von 3. bis 5. April 2024 in Montenegro bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig mit seiner Vertretung gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz sowie

ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesministerin für EU und Verfassung Mag.a Karoline Edtstadler am 4. und 5. April 2024 in Montenegro und Albanien bei gleichzeitiger Beauftragung von Frau Bundesministerin Mag.a Claudia Tanner mit ihrer Vertretung gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. xx)

2. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2024 betreffend ein Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (2495 d.B.)

3. Schreiben des Bundeskanzlers betreffend

Amtsenthebung des Herrn Staatssekretärs Florian Tursky, MSc, MBA durch den Herrn Bundespräsidenten mit Entschließung gemäß Artikel 78 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes (Anlage 2)

4. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab von 1. bis 6. April 2024 (Anlage 3 und 3a Ergänzung)

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc am 4. und 5. April 2024 (Anlage 4)

5. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo (Anlage 5)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung) sowie

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

(siehe Tagesordnung)

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Vizepräsident Dominik Reisinger: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt. Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsident Dominik Reisinger: Aufgrund eines mir zugekommen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 4 und 5, 8 und 9, 12 und 13 sowie 14 und 15 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.