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Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich darf heute ebenfalls zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 sprechen. Die Punkte, die wir schon von meinem Vorredner gehört haben, betreffen hauptsächlich leistbares Wohnen, aber auch die Förderung von klimaschonendem Konsumverhalten.

Die Ausgangslage und die Probleme kennen wir zur Genüge, und, Herr Kollege Obrecht, natürlich reden wir mit unseren Leuten, mit der Bevölkerung, selbstverständlich. Wer mit den Leuten spricht, weiß, dass Leistbarkeit von Wohnraum das große Thema schlechthin ist, und da sind wir, glaube ich, alle gleicher Meinung, keine Frage.

Wir als Regierungspartei wollen dieser problematischen Entwicklung am Wohnungsmarkt entgegenwirken, und deshalb gibt es dieses Wohnraumpaket. Mit dem Wohnraumpaket können circa 20 000 neue Wohnungen im Eigentum und Mietbereich geschaffen und rund 5 000 Wohnungen saniert werden. Wir ermöglichen damit mehr Eigentum und kurbeln gleichzeitig die Konjunktur an – immer unter besonderer Berücksichtigung und Förderung ökologischer und energieschonender Maßnahmen.

Konkret heißt das, wir beschließen erstens eine zeitlich befristete Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren und unterstützen die Bundesländer bei Zinsstützungen für Wohnbaudarlehen. Beides hilft Bürgerinnen und Bürgern, die eine Immobilie kaufen wollen. Zweitens beschließen wir die Aufstockung des Wohnschirmes um 60 Millionen Euro auf 125 Millionen Euro. Drittens beschließen wir die Aufstockung des Reparaturbonus, der die regionale Kreislaufwirtschaft unterstützt und klimaschonendes Verhalten fördert.

Konkret zum Tagesordnungspunkt 1: dem Gerichtsgebührengesetz. Mit dieser Novelle ermöglichen wir die temporäre Abschaffung der Grundbucheintragungsgebühr und der Pfandrechteintragungsgebühr beim Erwerb von Wohnungseigentum. Das hilft den potenziellen Wohnungskäufern. Konkret macht die Streichung der Grundbucheintragungsgebühr eine Ersparnis von 1,1 Prozent aus. Die Streichung der Pfandrechteintragungsgebühr bringt eine Ersparnis von 1,2 Prozent. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ergibt bei einem Eigenheim in Summe eine Ersparnis von circa 11 500 Euro. Das ist ein wichtiger Mosaikstein in dem Wohnraumpaket der Regierung, um jungen Menschen und Familien den Erwerb von Eigentum zu erleichtern.

Zum Tagesordnungspunkt 2: dem Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz. Mit dieser Novellierung erweitern wir den bereits bestehenden Wohnschirm um zusätzliche 60 Millionen Euro. Das heißt, wir stocken für 2024 die Budgetmittel von 65 Millionen Euro auf 125 Millionen Euro auf. Das ist für mich persönlich sozialpolitisch ein unglaublich wichtiger und erfreulicher Vorschlag, der heute hier im Plenum zur Abstimmung gelangt.

Noch einmal kurz zusammengefasst: Der Wohnschirm unterstützt die Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Der Wohnschirm hilft aber auch Personen mit geringen Einkommen, die von teuerungsbedingten Rückständen bei der Zahlung von Energiekosten betroffen sind.

Ich darf an dieser Stelle auch an die Geschichte des Wohnschirms erinnern. Seit dem Start des Wohnschirms im März des Jahres 2022 konnte über 22 000 Personen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten, geholfen werden. Weitere 58 000 Personen wurden unterstützt, weil sie mit der Bezahlung von Energiekosten in Rückstand geraten sind.

Abgesehen von den menschlichen Tragödien einer Delogierung macht es volkswirtschaftlich Sinn, Leute nicht aus den Wohnungen hinauszuschmeißen, nur weil sie kurzfristig mit der Miete im Rückstand sind. Die Aufstockung hilft uns, dieses Programm verstärkt weiterführen zu können, damit stehen bis 2026 insgesamt 224 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein sehr effizientes sozialpolitisches Instrument. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zum Abschluss noch kurz zum Tagesordnungspunkt 3: dem Umweltförderungsgesetz. Mit diesem Umweltförderungsgesetz wollen wir erreichen, dass defekte Elektro- und Elektronikgeräte nicht weggeworfen werden. Mit dem Reparaturbonus im Speziellen haben wir einen Anreiz geschaffen, dass defekte Geräte wieder repariert werden. Die Mittel für den Reparaturbonus erhöhen wir daher um 50 Millionen Euro auf 133 Millionen Euro im Jahr 2024. Der Reparaturbonus kommt sowohl der Bevölkerung als auch den Betrieben zugute. Wir müssen von der Wegwerfgesellschaft in Richtung Kreislaufwirtschaft kommen, und dazu brauchen wir die lokalen Klein- und Mittelbetriebe.

Ich selber wohne in Imst in Tirol, und mit dem Reparaturbonus fördern wir die dortigen kleinen Handwerksbetriebe sowie jene in ganz Österreich, die solche Reparaturen überhaupt noch machen. Das ist lokale Wertschöpfung, das ist Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Programme wie der Reparaturbonus erleichtern es den Menschen, sich umweltfreundlicher zu verhalten, während gleichzeitig regionale Betriebe damit unterstützt werden, und das ist meiner Meinung nach genau das, was wir auch brauchen. Der Reparaturbonus ist daher ein extrem effizientes, sinnvolles Instrument.

Alles in allem werden mit diesen Maßnahmen konjunkturelle Impulse gesetzt und erste wichtige Schritte, um leistbaren Wohnraum zu schaffen und auch den Zugang zum Eigentum zu erleichtern. Das ist auch Teil des Österreichplans 2030 von unserem Bundeskanzler Karl Nehammer, mit dem er die Eigentumsquote auf 60 Prozent steigern will. (Beifall bei der ÖVP.) Eines muss uns nämlich schon klar sein: Eigentum muss wieder leistbar werden, denn es schafft Sicherheit, Unabhängigkeit und ist auch ein wichtiger Teil der Altersvorsorge. (Beifall bei der ÖVP.)

Die insgesamt mehr als 2 Milliarden Euro sind gut investiertes Geld für die Menschen in unserem Lande, und daher bitte ich auch um Zustimmung für die Tagesordnungspunkte 1 bis 3. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

10.48