Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird.

Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ der Bundesregierung sieht unter anderem einen Zweckzuschuss des Bundes an die Länder in Höhe von 1 Milliarde Euro vor, damit diese die Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums- und Mietwohnungen fördern und die Sanierung vorantreiben können.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Die vorgeschlagene Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988 sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung des Herstellungsaufwands vor, dabei sollen insbesondere ökologisch ausgerichtete Nachverdichtungen begünstigt werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Vizepräsident Dominik Reisinger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.