12.53

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch kurz zum Bericht unseres Finanzministers Magnus Brunner über die EU-Jahresvorschau 2024 sprechen. Es gibt eine ganze Reihe von Umsetzungszielen, die für das kommende Jahr seitens der EU-Kommission in ihrer Jahresvorschau geplant sind beziehungsweise ja schon in Umsetzung sind, weil wir ja das erste Quartal schon hinter uns haben. Ich darf mich in den folgenden Minuten auf die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte in den Ausführungen des Finanzministers beschränken.

Grundsätzlich geht es um die Stärkung des EU-Binnenmarkts. Das ist das übergeordnete Ziel Nummer eins. Das bedeutet, dass alle finanztechnischen Maßnahmen in der EU-Jahresvorschau darauf ausgerichtet sind. Damit der Binnenmarkt stärker werden kann, ist es wichtig, die Kapitalmarktunion und die Bankenunion zu vertiefen. Dazu sind konkrete einzelne Umsetzungsschritte in Planung.

Die österreichische Position aus der Sicht des Finanzministeriums zu diesen Umsetzungsplänen ist folgende: ein wichtiger Punkt – es gilt, fiskalische Spielräume zu schaffen. Was ist damit gemeint? – Man könnte es auch Resilienz nennen, also dass wir bei unvorhergesehenen Entwicklungen am Finanzmarkt nicht gleich in Schwierigkeiten geraten. Dazu hat die EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen formuliert.

Unser Finanzministerium ist mit diesem Vorhaben einverstanden und sieht das als sehr sinnvoll, hat aber die eine oder andere Anmerkung dazu. Zum Beispiel tritt Österreich bei der Umsetzung der Resilienzfähigkeit dafür ein, Auszahlungen an Mitgliedstaaten konsequent an die Erfüllung dieser Maßnahme zu knüpfen. Gleichzeitig, so eine weitere Forderung unseres Finanzministeriums, soll der administrative Aufwand möglichst gering gehalten werden. – So weit gut nachvollziehbar und verständlich.

Finanzminister Brunner bekennt sich weiterhin zur Unterstützung der Ukraine, so wie es auch in der EU-Jahresvorschau vorgesehen ist. Was einen eventuellen EU-Beitrittsprozess der Ukraine betrifft, ist Österreich jedoch gegen ein verkürztes Verfahren. Prinzipien, Kriterien und Prozesse sind wie eben bei allen anderen Beitrittskandidaten und ehemaligen Beitrittskandidaten genauso für die Ukraine einzuhalten.

Was Maßnahmen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion betrifft, sieht Österreich die geplanten Umsetzungsschritte durchwegs positiv. Das Finanzministerium setzt sich daher auf europäischer Ebene weiterhin für die Stärkung der Bankenunion durch die Harmonisierung im Binnenmarkt ein. Das betrifft Verbesserungen bei der Rechtssicherheit, Senkung von Verwaltungskosten und bessere Effizienz des Rechtsrahmens für Banken in Normal- und in Krisenzeiten. Damit sollen die Finanzmarktstabilität und die Kreditvergabekapazität von Banken sichergestellt werden.

Bemühungen um den digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld sieht das Finanzministerium ebenfalls positiv. Wichtig dabei zu erwähnen ist aber: eben nur unter der Voraussetzung, dass der digitale Euro lediglich als Ergänzung zur Verwendung von Bargeld verstanden wird. Die Wahlfreiheit zur Nutzung von Bargeld muss unbedingt gewahrt bleiben.

Bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spricht sich Österreich gegen eine Bargeldobergrenze aus. Es sieht aber danach aus, dass diese Position nicht von den anderen Mitgliedstaaten unterstützt wurde beziehungsweise wird. Um aufgrund der Wichtigkeit des Gesamtpaketes zur Geldwäschebekämpfung letztlich trotzdem zustimmen zu können, wurden seitens Österreichs entsprechende Ausnahmebestimmungen durchgesetzt.

Soweit die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte aus dem Bericht unseres Finanzministers Brunner zur EU-Jahresvorschau 2024. Ich bitte, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.57

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. Ich erteile ihr das Wort.