15.39

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Es wurde inhaltlich bereits sehr vieles über die Novellierung und darüber, worum es geht, berichtet.

Ich beginne mit ein paar Zahlen. Ich habe mir jetzt einen Bericht des Umweltbundesamtes vom Jänner 2024 angeschaut. Da wird von 71 122 Altablagerungen und Altstandorten gesprochen. Das sind Flächen, die aufgrund einer Nutzungsgeschichte das Potenzial haben, dass Gefährdungen von ihnen ausgehen. Das heißt noch lange nicht, dass diese Gefährdungen auch tatsächlich existieren.

Die Branchen, die davon hauptsächlich betroffen sind – wie man sieht, wenn man sich die Statistik anschaut –, sind Mineralölverarbeitung, aber auch Nahrungsmittelindustrie, Druckereien, Glas- und Keramikindustrie, chemische Industrie, Speditionen, Kfz-Betriebe, aber auch zum Beispiel Tankstellen.

2023 wurden 2 991 dieser Altablagerungen und Altstandorte vom Umweltbundesamt erstabgeschätzt, und davon wurde ein Fall – damit man auch die Relation sieht, bei wie vielen das zutrifft – in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen.

In Summe befinden sich derzeit 1 361 Einträge im Verdachtsflächenkataster. Nach eingehender Gefahrenabschätzung auf Basis von Untersuchungsergebnissen werden die Altablagerungen beziehungsweise Altstandorte bei bestehender Gefährdung in die Liste der Altlasten aufgenommen und mit 1 bis 3 priorisiert. Wird das Gefährdungspotenzial nicht bestätigt, erfolgt eine Entfernung aus dem Verdachtsflächenkataster.

Mit Stand vom 1. Jänner 2024 waren 344 Altlasten bekannt, davon 190 gesichert beziehungsweise saniert. In meinem Bezirk scheinen in dieser öffentlich zugänglichen Liste drei Einträge auf. Das sind die Deponie Molln mit 6 600 Quadratmetern sowie Eumig mit 44 000 Quadratmetern und Unitech mit 32 000 Quadratmetern – in der Bezirkshauptstadt Kirchdorf an der Krems sind die beiden letztgenannten. In Molln wurden die Maßnahmen noch nicht gestartet, in Kirchdorf an der Krems ist man dabei.

Mit der vorliegenden Novellierung sollen diese betroffenen Flächen, die für Ortsentwicklungen und Gemeinden von großer Bedeutung sind, schneller saniert und gesichert werden, wie wir bereits gehört haben, mit diesem neuen Verfahren. So werden für die Menschen im Umfeld, für die Eigentümer:innen, für die Natur, aber natürlich auch für die Gemeinden gute Rahmenbedingungen für das Zusammenleben in ihrem Wirkungsbereich geschaffen.

Details über das Wie sind schon erläutert worden. Jetzt noch einmal zurück: Als Kommunalpolitikerin sehe ich durch diese Novellierung Chancen für die Orts- und Stadtentwicklung. Brachflächen und Leerstände in Orten wirken sich hemmend auf eine positive, zukunftsgerichtete Entwicklung aus. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

Obwohl es in meiner Gemeinde keine erfassten Altlasten gibt, hat ein ehemaliger Gewerbestandort, der vollkommen gesetzeskonform aufgelöst wurde und bei dem alle notwendigen Dokumente vorlagen, eine örtliche Entwicklung um Jahre verzögert. Ein notwendiger Eigentümerwechsel, damit eine Erschließung möglich war, konnte aus Angst vor der übertragenen Haftung einfach über Jahre hinweg nicht über die Bühne gebracht werden.

Deshalb sehe ich die Klärung der Haftungsfrage in dieser Novelle als essenziell an und als wichtigen Baustein für die Gemeinden, weil wir damit wieder Flächen öffnen, Entwicklungen in den Kommunen ermöglichen. Da wird Bestand wieder einer Wertschöpfung in dem Sinn zugeführt, dass wir dort auch wieder neue Gebäude errichten können. Die Flächen sind in Wert gesetzt und liegen nicht als Brachflächen da, die ja eigentlich für die Gemeinden oftmals als Regionen oder Gemeindeteile schlechter für die Entwicklung dastehen – das hat ja einen negativen Impact für alle, die dort in der Nähe wohnen. Man setzt sie in Wert und gibt auch den Menschen, die dort wohnen, wieder die Chance auf Entwicklung ihres Lebensumfeldes.

Die sozialdemokratische Fraktion wird natürlich dieser Novellierung zustimmen, und ich hoffe, dass es für viele Gemeinden positive Auswirkungen hat. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

15.44

Vizepräsident Dominik Reisinger: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm dieses.