16.22

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es liegt jetzt eine Dringliche Anfrage mit insgesamt 32 sehr präzise formulierten Fragen, die gestellt worden sind, vor, und ich würde doch im Sinn der Wertschätzung sowohl der anfragenden Fraktion als auch meines Hauses, das sich bemüht hat, in sehr kurzer Zeit halbwegs präzise Antworten zu liefern, gerne auf diese Fragen eingehen, jedenfalls überblicksmäßig.

Zur Frage 1:

Es sind mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2023 beschlossene Maßnahmen wirksam geworden, die unter anderem auf die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters abzielen. Da ist eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden, unter anderem auch die Erhöhung der Bonifikation bei Aufschub des Antritts zur Regelpension. Ja, diese Maßnahme betrifft naturgemäß den Antritt einer Pension nach dem Regelpensionsalter, wirkt sich aber dennoch auch auf das faktische Pensionsantrittsalter aus.

Zur Frage 2:

Die Aliquotierung wurde eingeführt, um zwischen Pensionsbezieherinnen und ‑beziehern mit unterschiedlichen Stichtagen innerhalb eines Kalenderjahres ein annähernd gleiches Lebenspensionseinkommen zu gewährleisten. Frau Bundesrätin Schumann, ich will nicht zurück zu einer Regelung, die die SPÖ eingeführt hat, nämlich zur Wartefrist. Es war die SPÖ-Regierung, die diese Wartefrist 2011 eingeführt hat, die hat dann bis 2019 gegolten. (Bundesrätin Schumann: Waren wir in einer Alleinregierung, oder was?) – Na wir sind auch nicht in einer Alleinregierung (Bundesrat Leinfellner: Gott sei Dank!), und wir machen es trotzdem nicht.

Die Aliquotierung – wie ich schon am Vormittag ausgeführt habe – stellt eine mittlerweile vom VfGH bestätigte Zwischenlösung dar, die auch entsprechend umgesetzt wird. Eine Abschaffung der Aliquotierung ist nicht vorgesehen.

Zur Frage 3:

Auch eine Schutzklausel würde nicht verhindern, dass es „günstigere“ und „weniger günstige“ – unter Anführungszeichen – Jahre für den Pensionsantritt gibt, da die Differenz zwischen Aufwertungszahl und Anpassungsfaktor nie konstant ist. Da muss man sich dann, finde ich, schon auch im Detail damit auseinandersetzen, weil sich bei moderaten Inflationsraten dieser Effekt nur innerhalb sehr, sehr enger Grenzen auswirkt. Im langjährigen Durchschnitt sind die Aufwertungszahlen höher als die Anpassungsfaktoren, haben die Anwartschaften am Pensionskonto mittel- und langfristig auch immer einen Kaufkraftzuwachs erfahren. Das ist bei uns im Haus jedenfalls durchgerechnet worden, weil wir mit diesen Dingen ja permanent beschäftigt sind. Kurze Phasen, das sind meist nur einzelne Jahre, in denen die Kaufkraft der Kontogutschrift sinkt, ändern nichts an der Tatsache, dass das System der Aufwertung im Pensionskonto die Kaufkraft der Gesamtgutschrift vor Pensionsantritt, verglichen mit dem Wert der Teilgutschriften in den Jahren, in denen sie jeweils erworben worden sind, immer gesteigert hat.

Das heißt, eine Schutzklausel im Dauerrecht ist daher nicht vorgesehen. Da, wo es nötig ist – und das ist von mir auch gesagt worden: in einem Jahr, in dem der Anpassungsfaktor deutlich höher war als die Aufwertungszahl –, hat die Bundesregierung mit einer maßgeschneiderten Lösung eingegriffen.

Zur Frage 4, ob auch für den Zugangsjahrgang 2025 eine Schutzklausel erforderlich ist:

Auch das wurde am Vormittag schon kurz andiskutiert. Das kann beurteilt werden, wenn Aufwertungszahl und Anpassungsfaktor für 2026 bekannt sind. Das wissen wir noch nicht, weil wir aktuell davon ausgehen, dass 2026 die Aufwertungszahl deutlich über dem Anpassungsfaktor liegen wird, wodurch der Kaufkraftrückgang der Kontogutschriften, der sich 2024 ergeben hat, jedenfalls zum Teil wieder wettgemacht wird. In welchem Ausmaß er wettgemacht wird und ob eine weitere Schutzklausel nötig ist, wird zu beurteilen sein, wenn die dazu erforderlichen Daten vorliegen.

Zur Frage 5:

Wie schon bei der Frage 3 ausgeführt, ergibt sich aus dem Zusammenspiel – und das ist wichtig in dem Zusammenhang in dieser Debatte – zwischen Aufwertungszahl und Anpassungsfaktor zwangsläufig, dass die Kaufkraft der Anwartschaften auf den Pensionskonten zwar mittel- und langfristig steigt, es in einzelnen Jahren jedoch auch anders sein kann. 2023, ja, gehört rechnerisch da eher zu den ungünstigen Jahren. Die Problematik lag in diesem Jahr noch in einem allerdings sehr kleinen Bereich.

Was ich schon vertrete, ist, dass Eingriffe in ein hervorragend funktionierendes System – und das Pensionskonto ist ein hervorragend funktionierendes System – mit Augenmaß vorzunehmen sind, und aus dieser Abwägung heraus hat sich die Bundesregierung 2023 gegen einen Eingriff entschieden.

Zu den Fragen 6 bis 11:

Das ist eine ganze Reihe von Fragen, die sich mit den frauenspezifischen Nachteilen im Erwerbsleben befassen. Ich gebe Ihnen, Frau Bundesrätin Schumann, durchaus recht: Eine Kerngrundvoraussetzung, um überhaupt über die Vermeidung von Altersarmut reden zu können, ist eine Ausweitung der Kinderbetreuung flächendeckend, ganzjährig, leistbar in ganz Österreich, flächendeckend auch im ländlichen Raum, weil alles andere strukturell beinhaltet, dass Frauen im Alter oder im Falle von Trennung immer benachteiligt sind, weil sie die entsprechenden Erwerbsbiografien nicht vorweisen können.

Zur Anrechnung der Kindererziehungszeiten: Nach der Geburt des Kindes werden die ersten 48 Kalendermonate als Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Es gibt die Weiter- und Selbstversicherung bei der Pflege, die Selbstversicherung bei der Pflege eines behinderten Kindes und die Ausgleichszulage – im Übrigen wurde die Ausgleichzulage in den letzten Jahren immer auch überproportional angepasst –, und mit 1.1.2020 wurde ein Pensions- beziehungsweise Ausgleichszulagenbonus eingeführt, der Versicherten mit langer Versicherungsdauer zusteht, wenn ihr Gesamteinkommen unter einer gewissen Grenze liegt.

Bei den angeführten Fragen wie jener nach dem Rechtsanspruch, von Teil- auf Vollzeitarbeit zu wechseln, oder jener nach der konkreten Gestaltung von Arbeitsplätzen, handelt es sich um arbeitsrechtliche Fragen, die nicht mein Ressort betreffen.

Zu den Fragen 17 bis 20:

Den Pensionsneuzugang 2022 betreffend: 76 Prozent der Männer gingen aus einer Pflichtversicherung inklusive Altersteilzeit in Alterspension, bei den Frauen gingen mit 3 Prozent beziehungsweise 10 Prozent aus einer Freiwilligenversicherung, Selbstversicherung beziehungsweise aus der Kategorie Sonstiges etwas mehr in Alterspension, als dies bei Männern der Fall war.

Die Maßnahmen im Pensionsbereich, die zum Ziel haben, Menschen gesund im Erwerbsleben zu halten, richten sich logischerweise an alle Versicherten.

Alle ab 1964 geborenen Versicherten im unselbstständigen Bereich haben einen Anspruch auf medizinische und berufliche Rehabilitation, sobald eine vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt.

Als Geldleistungen, die den Versicherten während einer medizinischen oder beruflichen Reha zustehen, wurden das Rehageld und das Umschulungsgeld geschaffen. Ziel ist es, eine dauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit zu verhindern.

Erwähnen möchte ich das Projekt Fit2work. Das ist ein kostenloses Beratungsprogramm für Personen und Betriebe. Es begleitet Personen in ein gesundes Arbeitsleben und hilft Unternehmen, die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter:innen zu erhalten. Es richtet sich auch an arbeitslose Menschen oder Menschen, deren Arbeitsplatz aufgrund von gesundheitlichen Problemen gefährdet ist.

Zur Frage 21:

Damit bin ich eigentlich bei Grundsätzen, die ich an den Beginn stellen wollte, weil Sie die Anhebung des Pensionsantrittsalters betont haben.

Erster Punkt: Das österreichische Pensionssystem ist sicher und im europäischen Vergleich hervorragend.

Zweiter Punkt: Niemand, Frau Bundesrätin Schumann, niemand debattiert, diskutiert, beantragt oder bereitet eine Anhebung des Pensionsantrittsalters vor. Die Diskussion über das Pensionsantrittsalter oder über die Erhöhung des Pensionsantrittsalters ist eine Scheindiskussion, die vor einem Hintergrund stattfindet, der einfach nicht da ist. Niemand – absolut niemand! – im erweiterten Umfeld denkt darüber nach oder hat irgendetwas davon in Planung. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Genau!)

Ich würde ersuchen, diese Debatte zu beenden, weil sie auf keinen wirklichen, realen Zahlen, Daten und Fakten oder Gegebenheiten beruht.

Dritter Punkt: die Sicherheit und die Gestaltung des Pensionssystems in Österreich. Ich habe es an dieser Stelle schon mehrfach ausgeführt: Ich würde mit keinem einzigen europäischen Pensionssystem tauschen wollen (Bundesrat Ebner: Bravo!); das ist nicht der Fall.

Zur Sicherheit: Ich sage Ihnen jetzt etwas zu den Kosten, weil immer das Argument kommt: Ja, es müssen so viele Bundesbeiträge in das Pensionssystem geleistet werden, und das ist ausufernd und irgendwann ist das alles nicht mehr finanzierbar! – Sie haben vom Generationenvertrag gesprochen, und ich sage Ihnen, ich kann mich erinnern, dass man uns schon in meinen Jugendjahren gesagt hat: Ihr werdet dann irgendwann keine Pension mehr bekommen, geht in die private Pensionsvorsorge, weil die Pensionen nicht mehr sicher sind! – Ich habe das nicht getan, bin jetzt 65 oder werde demnächst 65, und werde eine Pension bekommen – davon gehe ich jedenfalls aus, das steht auch auf meinem Pensionskonto ausgewiesen; keine Politikerpension, sondern eine ASVG-Pension. (Präsident Ebner übernimmt den Vorsitz.)

Die Debatte wird weitergehen. Wenn man vorschaut: Bis 2070 gibt es natürlich einen Zugang der Boomergeneration – meine Generation, ich, Boomer – in die Pensionen. Das erhöht die staatlichen Zuschüsse ins Pensionssystem, aber nur vorübergehend! Das ist eine – wie soll ich sagen? – Ausbildung einer Spitzenzuschussgeschichte ins System, die sich dann wieder abflachen wird. Das ist auch von der Alterssicherungskommission in ihrem Langzeitgutachten – wenn Sie es mir nicht glauben – dargelegt worden. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Ich bin bei Ihnen, wenn es darum geht, mit der Schlechtmacherei oder mit der Krankjammerei des österreichischen Pensionssystems aufzuhören. Es ist ein Umlageverfahren, es ist ein Generationenvertrag. Mit dem Pensionskonto ist ein kluges System ausformuliert. Vom Leistungsniveau her – ich bitte, das zu bedenken – ist die Nettoersatzrate des österreichischen Pensionssystems im europäischen Vergleich und insbesondere im Vergleich mit unserem Nachbarn Deutschland eine wirklich hohe. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Erstens braucht sich da niemand zu verstecken, und zweitens ist das ein Modell, das niemand infrage stellt.

In den Jahren der Krisen – der Teuerung, der Energiekrise, der Inflation, auch hinsichtlich der Wohnkosten und der Lebensmittelkosten und so weiter – hatten wir eine Situation, in der natürlich bestimmte Härten aufgetreten sind. Ich bitte zu bedenken, dass die Pensionsanpassungen der letzten beiden Jahre sich bei 15 Prozent bewegen und zusätzlich durch Sonderzahlungen an Pensionistinnen und Pensionisten abgesichert und abgegolten worden sind. Alle relevanten Institute von rechts bis links haben nachgewiesenermaßen dargelegt, dass die Mindestpensionisten und Mindestpensionistinnen eine Abgeltung über die Inflationsanpassung der Pensionen und über die zusätzlichen Zahlungen der Bundesregierung, welche die Teuerung mehr als kompensiert hat – mehr als kompensiert hat! –, bekommen haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Bei aller Kritik, die ich natürlich ernst nehme und teile, bitte ich, die Zahlen, Daten und Fakten einfach zur Kenntnis zu nehmen. Das ist errechnet und das ist anhand von Fallbeispielen nachvollziehbar. Ich habe mir das – glauben Sie mir! – im Detail angeschaut, weil ich natürlich auch weiß und mir klar ist, dass Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten oder Menschen, die bei den Pensionen am untersten Ende der Einkommensskala liegen, besondere Schwierigkeiten haben. Es war ja mein Bestreben, insbesondere im Bereich der Sozial- und Familienleistungen, die automatische Valorisierung hinzubekommen, weil diese Leistungen über die Jahre und durch die Inflation immer weniger wert geworden sind. Die automatische Anpassung ist jedenfalls auch ein Beitrag, die Dinge zu sichern. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Jetzt muss ich mit den Fragen weitermachen, sonst komme ich nicht hin.

Zur Frage 22:

Nein. Das erklärte Ziel ist die Heranführung des faktischen Pensionsalters an das gesetzliche.

Nachsatz und Ergänzung: Das beinhaltet – ja! –, auch Arbeitsbedingungen zu schaffen, dass Menschen bis zum realen oder faktischen Pensionsantrittsalter arbeiten können. Das beinhaltet auch die Umgestaltung von Arbeitsverhältnissen dort, wo insbesondere Schwerarbeit geleistet wird.

Zur Frage 23:

Weil der Antrag nicht nur auf das gesetzliche Pensionsalter abstellte, sondern mehrere Punkte enthalten hat und diese viel zu allgemein formuliert waren.

Zur Frage 24:

Im Rahmen meines Zuständigkeitsbereichs liegt der Schwerpunkt klar auf der Stärkung der Prävention und der Rehabilitation. Unzweifelhaft ist aber, dass entscheidende Bedeutung insbesondere einer entsprechenden – das habe ich schon gesagt –, altersgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze zukommt.

Zur Frage 25:

Auch da eine klare Aussage: Die zweite und dritte Säule können bestenfalls eine Ergänzung zur gut funktionierenden ersten Säule im österreichischen Pensionssystem sein. Entscheidend ist, dass diese erste Säule nicht infrage gestellt wird – Punkt.

Zu den Fragen 26 und 27:

Der Kern der Problematik liegt im Bereich der faktischen Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche und ist damit nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, sondern in jenem des Herrn Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft.

Aufgrund des in der Sozialversicherung geltenden Anspruchslohnprinzips wirkt sich allerdings die bloße Nichtzahlung auf allfällige Anwartschaften der Versicherten in der Pensionsversicherung grundsätzlich nicht aus, sofern der Sozialversicherung die korrekten Beitragsgrundlagen gemeldet worden sind.

Angesichts der signifikanten Beitrags- und Steuerausfälle ist allerdings unstrittig, dass dieses Problem im Hinblick auf die nachhaltige Finanzierung des Sozialstaates behoben werden muss. Dazu trage ich ihm Rahmen meines Ressorts gerne bei.

Zur Frage 28:

Primäres Ziel – da stimme ich mit der Anfragestellerin voll und ganz überein (Bundesrätin Schumann: Bravo! Prima!) – ist die Absicherung des Pensionssystems. Dies soll vor allem durch eine Heranführung – das habe ich gesagt – des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter geschehen.

Die Babyboomergeschichte und die Langzeitwirkung habe ich ausgeführt.

Zu den Fragen 29 und 30:

Die Frage nach der weiteren Entwicklung dieser Maßnahme wäre zuständigkeitshalber auch diesfalls an den Herrn Bundesminister für Arbeit zu richten.

Grundsätzlich darf ich darauf hinweisen, dass sich aus einer intensiven Inanspruchnahme alleine noch nicht ableiten lässt, dass beziehungsweise ob eine Maßnahme ein Erfolgsmodell ist.

Last, not least zu den Fragen 31 und 32:

Bereits derzeit bestehen mehrere Möglichkeiten, Tätigkeiten im Pflege- und Betreuungsbereich als Schwerarbeit zu qualifizieren.

Ein Satz noch zur Schwerarbeit – das habe ich hier auch schon ausgeführt –: Die Schwerarbeitsregelung entlang der Kaloriengrenze ist ein untaugliches Modell. Das ist in die Jahre gekommen und funktioniert so nicht mehr, weil man beispielsweise in der Pflege oder im Gesundheitsbereich nicht mit Kalorienzahlen operieren kann, wie es in der Stahlindustrie oder am Bau der Fall gewesen ist. Das bedarf, wie ich finde, einer Anpassung, dann aber berufsgruppenübergreifend, um zu einer Modellierung zu kommen, die dem auch Rechnung trägt, und beinhaltet die Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen, um eben die Tätigkeiten bis zum Pensionsantrittsalter ausführen zu können.

Letzter Satz – und damit schließe ich dann –: Ich finde, wir sollten – wie soll ich sagen? – bei aller Kritik, die man üben kann, und bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Pensionssystem stellen, den Menschen schon auch vermitteln, dass wir stolz sein können, in Österreich zu leben, und dass wir stolz darauf sein können, dass dieses Pensionssystem geschaffen worden ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich würde sie wirklich parteiübergreifend darum ersuchen und darum bitten. Die Bundesregierung hat und ich habe in meiner Zuständigkeit alles getan, um das auch so zu erhalten (Beifall bei Grünen und ÖVP), und dort, wo es durch die Teuerung Verwerfungen gegeben hat, ist dem jedenfalls mit Maßnahmen entgegengetreten worden.

Letzter Satz: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein Umlagemodell und das Modell, das wir haben, und dass der Generationenvertrag das weit tauglichere Pensionsmodell ist als ein kapitalgedecktes Verfahren, das von den Kapitalmärkten abhängig ist. – Danke schön. (Beifall Grünen und ÖVP.)

16.40

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesminister, für die Anfragebeantwortung.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Mertel. Ich erteile dieses.