17.26

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die SPÖ der ÖVP hier diesen Vorwurf macht, das Pensionssystem sei nicht sicher, dann (Bundesrätin Schumann: Kommen die NEOS!) sind Sie eigentlich an der falschen Adresse, denn die ÖVP ist ja genauso eine Partei wie die drei anderen hier, die behaupten, die Pensionen sind sicher. Nur stimmt es halt nicht. Unsere Partei ist die einzige, die das infrage stellt. Daher wären eigentlich wir die Adressaten dieser Dringlichen. (Bundesrat Babler: Eine tatsächliche Berichtigung von dir selbst wäre jetzt angebracht! Tatsächliche Berichtigung von dir selbst, die Gefahr ist real! – Bundesrätin Schumann: Genau! – Bundesrat Babler: Keine Scheindebatte! – Bundesrätin Schumann: Keine Scheindebatte! – Bundesrat Schreuder: Das ist die erste Partei! – Bundesrätin Schumann: Ach geh, hör da auf! Ich meine, du wirst Twitter auch lesen, oder?)

Wenn man sich nämlich die Zahlen und die Rechnungshofberichte anschaut, stellt man fest: Die Belastungen des Bundesbudgets durch das Pensionssystem steigen von Jahr zu Jahr, vor allem durch Pensionsvergünstigungen, die in Regierungen, all jenen, denen die ÖVP seit ungefähr 35 Jahren angehört, beschlossen werden. Diese jährlichen Pensionsvergünstigungen schlagen sich dann natürlich negativ auf die Folgejahre nieder; weil ähnlich wie beim Zinseszinseffekt jährlich auf die höhere Belastung eine neue höhere draufkommt, und zwar zusätzlich.

In nackten Zahlen: 2022 hat der Zuschuss aus dem Bundesbudget für erstens die gesetzliche Sozialversicherung, zweitens die Ausgaben für die Beamtenpensionen, diese – in Anführungszechen – „Ruhebezüge“, 23,4 Milliarden Euro betragen. Für 2027 werden da 35,2 Milliarden Euro prognostiziert. Das ist ein Plus von 12,8 Milliarden Euro beziehungsweise 50 Prozent in fünf Jahren. Aber mit diesen Milliarden werden nur Löcher gestopft, und es wird nachhaltig nichts erreicht.

Heuer, wenn man sich das Budget anschaut, fließen fast alle Lohnsteuereinnahmen in die Aufrechterhaltung des Pensionssystems. – Die Lohnsteuereinnahmen sind heuer budgetiert mit 35,3 Milliarden Euro, die Ausgaben für Pensionen: 29,5 Milliarden Euro.

Die Belastungen in den UG 22 und 23 steigen vom Jahr 2023 auf das Jahr 2024 um 15,62 Prozent nominell. Das ist das Doppelte der Inflationsrate letztes Jahr. In absoluten Zahlen sind das im Jahr 2024 um 4 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2023. Das ist, zum Vergleich, das Volumen des gesamten Klimabonus 2022.

Der Rechnungshof widerspricht in seinem jüngsten Bericht vom Oktober 2023 dem Narrativ der SPÖ. Der Rechnungshof stellt fest: Es besteht umfassender Handlungsbedarf. Gleichzeitig fehlen aber klare Kriterien, um beurteilen zu können, ob das Pensionssystem nachhaltig ist oder nicht.

„Weder die Alterssicherungskommission noch die Bundesregierung trafen eine gesamthafte Aussage über die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems.“

Seit 2005 ist die Pensionsanpassung nur zweimal wie vorgesehen mit einem am Verbraucherpreisindex orientierten Anpassungsfaktor erfolgt.

Nach Umsetzung der Angleichung des gesetzlichen Frauenpensionsantrittsalters gehen Prognosen von einer Stagnation des effektiven Pensionsantrittsalters ab Mitte der 2030er aus, obwohl die Lebenserwartung steigt.

2020 lag der Aufwand für die gesetzliche Pensionsversicherung bei 47,254 Milliarden Euro, der reine Pensionsaufwand bei 41,673 Milliarden Euro. Der Rest wurde beispielsweise für die Ausgleichszulage ausgegeben. Der größte Teil wurde mit Pflichtbeiträgen der Erwerbstätigen in der Höhe von 32,526 Milliarden Euro finanziert, aber rund 30 Prozent der Aufwendungen, 14,165 Milliarden Euro, wurden öffentlich finanziert, davon 10,197 Milliarden Euro aus dem Bundesbeitrag, und die Pensionen für Beamte lagen bei 12,7 Milliarden Euro – Zitatende. Das ist alles aus dem Rechnungshofbericht.

Auch wenn man sich das Pensionsantrittsalter anschaut, muss man sagen, die Schere zwischen Theorie und Praxis geht immer weiter auseinander. Nur in Frankreich und Belgien ist die Schere zwischen dem regulären und dem effektiven Pensionsantrittsalter bei den Männern größer als hierzulande, wo die Differenz 3,4 Jahre beträgt. Und parallel zum früheren Pensionsantritt ist die Lebenserwartung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt, also die Bezugsdauer der Pension, in Österreich mit 21,6 Jahren für Männer und 25,5 Jahren für Frauen deutlich höher als im OECD-Schnitt, wo dieser Zeitraum für Männer erwartungsgemäß noch 18,6 und für Frauen 22,8 Jahre Pensionsbezugsdauer beträgt.

Die Pensionen sind also tatsächlich nicht sicher, und leider sind wir die Einzigen, die dieser traurigen Wahrheit ins Auge blicken. –Vielen Dank.

17.31

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, für Ihre Ausführungen, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. Ich erteile ihm das Wort.