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Präsidentin Margit Göll: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 58 abgegebenen Stimmen 27 „Ja“-Stimmen und 31 „Nein“-Stimmen. Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrät:innen:

Arpa;

Babler, Bernard;

Fischer;

Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kofler, Kovacs;

Lancaster, Leinfellner;

Mertel;

Obrecht;

Pröller;

Reisinger;

Schachner, Schartel, Schennach, Schmid, Schumann, Spanring, Steiner, Steinmaurer;

Theuermann;

Wanner.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrät:innen:

Arlamovsky;

Böhmwalder, Buchmann;

Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;

Geieregger, Gfrerer, Göll, Gross;

Hauschildt-Buschberger, Himmer, Huber, Hutter;

Jagl;

Kittl, Kohl;

Lassnig;

Miesenberger;

Neurauter;

Prügl;

Ruf, Ruprecht;

Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stilleberger, Stotter;

Tiefnig;

Wolff;

Zauner.

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Es liegt ein Antrag der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Einführung einer Schutzklausel bei der Aufwertung der Pensionskontogutschriften“ vor.

Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesrät:innen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher entsprechend vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ und „Nein“. Ich bitte um deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Fischer geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Präsidentin Margit Göll: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche wiederum zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.