19.22

Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Zuhörende! Mit diesem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz schaffen wir erstmals in Österreich eine einheitliche Rechtsgrundlage für die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung. Das ist ein Ergebnis langer Verhandlungen über die meisten Parteigrenzen hinweg.

Das bedeutet eine einheitliche Ausbildung vom Neusiedler See bis zum Bodensee, und es bedeutet auch einen rechtlichen Rahmen und Sicherheit für all jene, die diese Ausbildung machen, aber auch für all jene, die Menschen ausbilden, weil es auf kollektivvertraglicher Basis eine Basis gefunden hat. Mit diesem erfolgreichen Abschluss haben dann die jungen Menschen einen Facharbeiterabschluss beziehungsweise Facharbeiterinnenabschluss in der Tasche.

Was mich auch besonders freut – und dafür sage ich auch herzlichen Dank –, ist die Möglichkeit für Jugendliche, die persönliche Vermittlungshindernisse haben, Ausbildungen zu machen. Das ist ja auf der einen Seite die verlängerte Lehre und auf der anderen Seite die Teilqualifizierung. Es gibt einfach junge Menschen, die auch einen Ausbildungsweg absolvieren möchten, und das wurde mitberücksichtigt. Somit können auch solche jungen Menschen mit Vermittlungshindernissen gut ausgebildet werden.

Dass die Ausbildung attraktiv ist, zeigt sich auch an den Zahlen der Absolvent:innen und natürlich auch an den Lehrberufen. Mittlerweile – der Herr Kollege von der ÖVP hat es ja schon angesprochen – hat sich ja die Zahl der Lehrberufen auf 16 erhöht. Die Ausbildung umfasst die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Geflügelwirtschaft, Obstbau, Gemüsebau, Weinbau, Pferdewirtschaft, Bienenwirtschaft und auch die vorhin zitierte Berufsjägerei.

Für die praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung beziehungsweise für die Entwicklung eines neuen Lehrberufes – das haben wir auch schon vorhin gehört – wird der Bundesberufsausbildungsbeirat installiert. Wie setzt sich so ein Beirat zusammen? – In diesem Gremium finden sich Experten der Landwirtschaftskammer, der Landarbeiterkammer, der Gewerkschaft, aber auch aus den Fachverbänden und, soweit ich das verstanden habe, auch aus dem Ministerium.

Keine Änderung gibt es hinsichtlich des Vollzuges des Gesetzes, denn dieser bleibt weiterhin auf Landesebene.

Jetzt möchte ich zum Abschluss noch ein paar Zahlen nennen. Jährlich werden 5 000 Facharbeiter und Facharbeiterinnen ausgebildet. Dazu kommen in etwa 500 Personen pro Jahr, die einen land- und forstwirtschaftlichen Meister machen. Dass die Ungleichbehandlung aufgehoben wurde, haben wir ja bereits gehört. 5 Prozent von den bereits genannten Facharbeiter:innen absolvieren eine land- und forstwirtschaftliche Lehre, 40 Prozent der Personen, die eine Ausbildung machen, machen diese im zweiten Bildungsweg – das ist auch sehr erstaunlich –, und weitere 43 Prozent sind Schülerinnen und Schüler der landwirtschaftlichen Lehranstalten in den Bundesländern. Auch im Lavanttal – dort, wo ich zu Hause bin – haben wir zwei solcher Schulen, die wirklich sehr gerne besucht werden. Die restlichen 12 Prozent der 5 000 Facharbeiter sind Maturantinnen und Maturanten.

Aus meiner Sicht bildet dieses Gesetz eine Weiterentwicklung der Ausbildung in einem zukunftsorientierten, nachhaltigen und vielseitigen Berufsfeld und zeigt auch auf, dass die Nahrungssicherheit, die Ökologie weiterentwickelt werden. Vielen Dank, wir stimmen dem zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

19.26

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl, und ich erteile ihr das Wort.