20.44

Bundesrätin Mag. Isabella Theuermann (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! In Österreich gibt es ja bereits vier grundsätzliche Hochschultypen: Universitäten, Privatuniversitäten, pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen. Jeder dieser Hochschultypen operiert im Wesentlichen auf Basis eines eigenen Bundesgesetzes.

Bis vor Kurzem gab es auch ein eigenes Gesetz für die Donau-Univeristät Krems, das nach vielen Jahren ins Universitätsgesetz übergegangen ist, weil es sich einfach als besserer Weg erwiesen hat. In Oberösterreich wollen wir jetzt aus unerklärlichen Gründen wieder zurück an den Start und schaffen wieder ein Hochschulkonstrukt, das nicht unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu gründen ist. Also vier Gesetze reichen offenbar nicht, Schwarz-Grün macht es wieder einmal besonders kompliziert und chaotisch. (Beifall bei FPÖ und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky. Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Warum aber reicht das Universitätsgesetz nicht? – Bei den Technischen Universitäten Wien und Graz sowie bei der Montanuni Leoben funktioniert es ja auch. Nein, die schwarz-grüne Chaosregierung muss sich offenbar wieder ein fragwürdiges Denkmal setzen. Ob dies zum Vorteil des Hochschulsektors und insbesondere zum Wohl der Studierenden sein wird, daran habe ich große Zweifel. Gerade der Faktor, dass die Studenten in einer privatrechtlichen Rechtsbeziehung zur neuen Universität stehen sollen, ist durchaus problematisch, denn auch an Privatuniversitäten und Fachhochschulen hat dies in der Vergangenheit immer wieder zu erschwerten Bedingungen für die Studenten geführt. (Beifall bei FPÖ und SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Des Weiteren halte ich es für bedenklich, dass es einen anderen und höheren Studienbeitrag geben soll, als er bei Universitäten, als er bei anderen öffentlichen Hochschultypen üblich ist. Warum es an der ITU künftig Präsident statt Rektor heißen soll, ist mir auch nicht klar. Zu einer Hochschule gehört ein Rektor. Diese Möglichkeit wurde in der letzten Novelle zum Fachhochschulgesetz extra nachträglich wieder hineingenommen.

Warum es an der ITU Universitätsversammlung statt Senat heißen soll, leuchtet mir schon eher ein, denn Schwarz-Grün will dieses Gremium ja vergleichsweise mit weniger Befugnissen ausstatten. Alles in allem ist es wieder einmal Steuergeldverschwendung vom Feinsten. Das können ÖVP und Grüne ja nur zu gut. (Beifall bei der FPÖ.)

Es halten aber bei Weitem nicht nur wir Freiheitliche diesen Gesetzentwurf für unbrauchbar. Immerhin gab es ja etliche kritische bis ablehnende Stellungnahmen, das haben wir schon gehört. Unter den Kritikern finden sich unter anderem die Senatsvorsitzenden der österreichischen Technischen Universitäten Wien, Graz und Leoben, die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz, die Österreichische Fachhochschul-Konferenz, der Verband der Professoren der österreichischen Universitäten, die JKU Linz, die FH Oberösterreich, die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen der TU Graz und der TU Wien, die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, das Bundesverwaltungsgericht, die AQ Austria, diverse Hochschulvertretungen und auch die ÖH-Bundesvertretung. Sogar die ÖVP-Studentenorganisation, die Aktionsgemeinschaft, lehnt diesen Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ab. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Jetzt würde mich schon interessieren, was Frau Kollegin Geieregger von der ÖVP dazu sagt, die in ihrer ersten Rede im Bundesrat stolz an ihre Zeit in der Studentenvertretung erinnert hat. Ganz besonders bemerkenswert finde ich auch, dass sogar der Gründungskonvent der ITU eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben hat und auf über zwölf Seiten seine Änderungsvorschläge abgibt.

Diese Bundesregierung hat es also nicht einmal geschafft, das zum Großteil von ihr selbst eingesetzte Gremium vorbehaltlos im eigenen Gesetzesvorschlag zu überzeugen. Willkommen bei den schwarz-grünen Schildbürgern! (Beifall bei der FPÖ.)

Kurzum, die Stellungnahmen legen nahe, dass die Bundesregierung wirklich niemanden von diesem Gesetz überzeugt hat, zumindest niemanden, der sich ernsthaft mit dem Hochschulsektor in Österreich beschäftigt. Daher darf ich abschließend einen Teil des Fazits der Stellungnahme der Universitätenkonferenz wortwörtlich zitieren:

„Ein IDSA auf Basis der vorgeschlagenen gesetzlichen Grundlage wäre wohl ein weltweites Unikum, nämlich ein von politischen Interessen getriebenes und mit mangelnder Sachkenntnis errichtetes Austriakum, das keinesfalls modellhaft für eine künftige Universitätsentwicklung – weder national noch international – angesehen werden kann.“

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer folgender Satz: Die schwarz-grüne Bundesregierung hat wieder einmal bewiesen, dass sie es einfach nicht kann. – Danke. (Beifall bei der FPÖ, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

20.50

Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Maria Huber. Ich erteile ihr dieses.