21.27

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um eine Novelle für das 101 Jahre alte Denkmalschutzgesetz. Ich habe Ihnen, Frau Bundesrätin Grimling, zugehört, aber ich bin anderer Meinung. Wir haben auch im Ausschuss darüber debattiert, und ich habe mir auch den Meinungsaustausch im Nationalrat angesehen.

Es ist ein gutes Gesetz. Österreich ist reich an Kultur, an Architektur, an Denkmälern und an denkmalgeschützten Gebäuden. Es braucht ein modernes Gesetz, damit wir diese Meisterleistungen auch für die Zukunft bewahren können.

Architektonische und handwerkliche Meisterleistungen prägen unser Land und sind auch für das Tourismusland Österreich ein besonderer Magnet für unsere Besucher aus der ganzen Welt. Darum ist dieses Gesetz ein wichtiges Gesetz für unser kulturelles Erbe, denn mit dieser Novelle werden unsere Denkmäler noch besser geschützt, für die Öffentlichkeit noch besser zugänglich gemacht, und – wie auch schon mein Vorredner gesagt hat – der Schutz des Unesco-Welterbes wird in Zukunft im österreichischen Denkmalschutz stärker verankert sein.

Ich danke allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Denkmäler mit viel Engagement und oft hohem finanziellen Aufwand so großartig pflegen und für uns alle erhalten. Die neue Erhaltungspflicht ist nämlich auch ein wichtiger Punkt. Der Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes darf in Zukunft nicht mehr der Spekulation dienen. Ich denke da auch an die Wiener Biedermeierhäuser, hinsichtlich derer es in der Öffentlichkeit immer wieder berechtigte Kritik gibt, wenn sie abgerissen werden. Ein Denkmalverlust muss verhindert werden. Da ist natürlich auch die Erhöhung des Förderbudgets sehr wichtig.

Das Bundesdenkmalamt soll auch die Möglichkeit haben, auf Basis der neu geschaffenen Erhaltungspflicht dem bewussten Verfallenlassen von historischer Bausubstanz entgegenzutreten. Das Bundesdenkmalamt hat heuer sechs zusätzliche Fördermillionen und ab 2025 zehn zusätzliche Fördermillionen zur Verfügung, und diese Unterstützung ist nunmehr auch im Gesetz verankert. Wir müssen jene Menschen unterstützen, die mit viel Liebe zum Detail Denkmäler restaurieren und erhalten. Die fast 70-prozentige Erhöhung des Förderbudgets ist ein Erfolg für unser baukulturelles Erbe, und wenn diese erhöhten Mittel wider Erwarten nicht ausreichen sollten, hoffe ich, dass wir notwendige Anreize zum aktiven Denkmalschutz auch zukünftig gemeinsam vertreten werden.

Mit einer neuen Regelung wird das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals in Haftungsfragen berücksichtigt. Bisher hatten nämlich immer wieder Haftungsfragen im Zusammenhang mit bestimmten Sorgfaltsanforderungen dazu geführt, dass denkmalgeschützte Objekte aus Sorge vor Haftungsrisiken nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.

Was sind die weiteren wesentlichen Eckpunkte? – Die Regeln für die beschränkte Ausfuhr von Kulturgütern werden modernisiert; für den Schutz von Gebäudeensembles wird die Ermächtigung für eine Verordnung geschaffen; für die Verwahrung von Funden bei Bauarbeiten, die für den Denkmalschutz bedeutsam sind, wurde nach meiner Meinung eine praxistaugliche Regelung gefunden, und die Verfahren und Fristenläufe im Bereich der Archäologie wurden vereinfacht.

Interessant ist auch, dass über 90 Prozent der eingesetzten Mittel im Denkmalschutz für handwerkliche Leistungen ausgegeben werden und somit auf Umwegen wieder zurück in den Steuertopf kommen.

Das Bundesdenkmalamt soll eine zentrale Koordinationsrolle zwischen den verschiedenen betroffenen Stellen, den Gebietskörperschaften und Stakeholdern einnehmen. Österreich kommt mit diesem modernen Gesetzesvorhaben auch internationalen Standards nach, wie sie etwa in der Europaratskonvention von Granada festgehalten sind.

Die Novelle soll mit 1. September in Kraft treten, und ich möchte allen danken, die konstruktiv an dieser Novelle mitgearbeitet haben. Es waren intensive Verhandlungen. Wir haben schon gehört, wie viele Stellungnahmen eingegangen sind. Sie wurden alle bearbeitet – einige konnten berücksichtigt werden, andere nicht. Es gab Kritik, es gab auch Lob, für manche ist die Novelle zu streng, für manche ist die Förderung zu gering, für manche zu hoch. Das klingt danach, dass es eine gute, eine ausgewogene Novelle ist. (Bundesrat Schennach: Nein, ist es nicht! Das ist ein Blödsinn!) Daher bitte ich alle Fraktionen um Zustimmung, denn es ist unsere gemeinsame Aufgabe, das kulturelle Erbe für die kommenden Generationen zu bewahren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.33

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mayer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.