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Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Seit über 100 Jahren schützt das Denkmalschutzgesetz den Erhalt unseres kulturellen Erbes und gibt dem Zusammenspiel von Behörden, Öffentlichkeit und Eigentümerinnen und Eigentümern einen guten, bewährten, rechtlichen Rahmen. Gleichzeitig ist das Gesetz in vielen Bereichen überarbeitungsbedürftig, und daher freue ich mich sehr, dass wir heute unter diesem Tagesordnungspunkt eine umfassende Novelle, geradezu eine Neufassung behandeln.

Wir haben als Bundesregierung ganz bewusst eine Gesamtsicht auf das Gesetz eingenommen und versucht, Lücken im Schutz der Denkmäler zu schließen und die Herausforderungen der Gegenwart aufgegriffen.

Was sind jetzt die Neuerungen? – Immer wieder wurde beklagt, dass aktuelle Sicherheitsnormen und die Anforderungen des Denkmalschutzes nicht im Einklang sind und sich daraus Haftungsrisiken für die Eigentümer und Eigentümerinnen ergeben. Es wurde schon mehrmals in den Redebeiträgen skizziert, dass wir mit dem Justizministerium gemeinsam spezielle Haftungsregelungen für den Denkmalschutz entwickelt haben. Die positive Folge davon ist, dass die Denkmäler breiter zugänglich werden.

Ganz wichtig – man kann es nicht oft genug betonen – ist, dass wir eine Lücke im Denkmalschutz für jene Fälle schließen, in denen Gebäude absichtlich verfallen gelassen werden. Bisher hat es da wenig Handhabe für das Bundesdenkmalamt gegeben, außer dass man sagt: Ihr müsst halt schon die Fenster schließen. Jetzt werden mit der neuen Erhaltungspflicht Maßnahmen ermöglicht, die der Erhaltung dienen, wenn das Denkmal in Gefahr ist.

Ich möchte auch noch kurz auf das Begutachtungsverfahren eingehen. Es hat eine große Beteiligung und eine Vielfalt an Stimmen gegeben. Das ist ein starker Beweis für die Bedeutung des Denkmalschutzes in Österreich. Wir haben uns sehr intensiv mit den Stellungnahmen auseinandergesetzt und viele Änderungen und Präzisierungen vorgenommen. Klar ist natürlich, dass da viele Interessen diametral entgegenstehen. Für die einen ist die Erhaltungspflicht zu viel, für die anderen ist sie zu lasch, und ich denke, wir haben eine ganz gut austarierte Regelung gefunden.

Wichtig ist auch, dass wir der Erhaltungspflicht eine Erhöhung des Förderbudgets des Bundesdenkmalamts gegenüberstellen, und wir haben das Budget in zwei Jahren um fast 70 Prozent gesteigert. Umso unverständlicher ist eigentlich die Ablehnung dieses Gesetzes durch die sozialdemokratische Fraktion.

Mir ist es ein Anliegen, abschließend noch einmal auf die wichtige Rolle des Denkmalschutzes für effektiven Klima- und Bodenschutz hinzuweisen. Die Erhaltung und Nutzung des denkmalgeschützten Bestands ist per se ein wirksamer Beitrag, weil Boden und Ressourcen geschont werden. Mit der Novelle haben wir versucht, den Grundsätzen Denkmalschutz ist Klimaschutz und Denkmalschutz ist Bodenschutz noch mehr Wirksamkeit zu verleihen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung zu dieser wichtigen Weiterentwicklung des Denkmalschutzes im Sinne eines wirksamen und nachhaltigen Schutzes unseres kulturellen Erbes. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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