Berichterstatter Christoph Stillebacher: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragsstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.