22.17

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne auch mit einem Zitat, genauer gesagt: Meine ganze Rede ist ein Zitat, weil ich es nicht besser formulieren könnte.

Auf die Frage von Georg Renner am 11. März 2024 – es ging um die Regierungsvorlage zu diesem Gesetz – auf Twitter: Generell geht da viel totes Holz dafür drauf, dass sich, wenn ich das richtig lese, an der Rechtslage eigentlich nichts ändert, oder?, antwortet der Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Hans Peter Lehofer: Wie bei der Kuhhaftung: – Anführungszeichen – Es muss etwas geschehen, es wird etwas geschehen – Anführungszeichen geschlossen –, und dann kommt ein Gesetz, das in der Regel nichts ändert. Legistisch ist die größte Herausforderung, sicherzustellen, dass es für Laien so klingt, als würde sich etwas ändern, dass sich aber tatsächlich nichts ändert.

Das betrifft jetzt die zivilrechtlichen Regelungen, da greift man ja mit jeder Änderung in jahrzehnte-, teilweise jahrhundertelange Rechtsprechung und Systementwicklung ein. Das kippt man nicht einfach wegen eines Baums oder einer Kuh. Viel wirkungsvoller wären da wahrscheinlich verwaltungsrechtliche Regelungen, weil diese sich sehr unmittelbar auf den Sorgfaltsmaßstab und damit auf die zivilrechtliche Haftung auswirken würden. – Zitatende. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

22.18

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.