Fachinfos - Fachdossiers 04.11.2020

100 Jahre Nationalrat und Bundesrat

Im November 2020 traten der Nationalrat und der Bundesrat zu ihrer jeweils ersten Sitzung zusammen. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums widmet sich ein Fachdossier der Geschichte des Parlamentarismus in Österreich seit 1920.

100 Jahre Nationalrat und Bundesrat

Vor 100 Jahren, im November 1920, traten der Nationalrat und der Bundesrat erstmals zusammen. Vor 75 Jahren, im November 1945, fanden die ersten freien Wahlen nach der Zeit des Ständestaats und des Nationalsozialismus statt. Beide Ereignisse verweisen auf Schlüsseldaten für die Geschichte der Demokratie und des Parlamentarismus in Österreich, die eng mit der 100-jährigen Geschichte des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verknüpft sind.

Die Konstituierende Nationalversammlung

Als sich das Ende der Habsburgermonarchie abzeichnete, taten sich die 1.911 gewählten Abgeordneten der deutschsprachigen Gebiete der österreichischen Reichshälfte zusammen und erklärten sich am 21. Oktober 1918 zur Provisorischen Nationalversammlung. Am 16. Februar 1919 fand dann die Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung statt. Deren wichtigste Aufgabe bestand darin, der jungen Republik eine Verfassung zu geben. Diese wurde am 1. Oktober 1920 beschlossen und trat am 10. November 1920 mit Beginn der ersten Gesetzgebungsperiode der Republik in Kraft.

Die Wahlen zum ersten National­rat

Die Annahme der Verfassung war der letzte Beschluss der Konstituierenden Nationalversammlung. Bereits im Sommer 1920 war nämlich die Koalition zwischen der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) und der Christlichsozialen Partei (CSP) zerbrochen und am 6. Juli 1920 wurde das Gesetz über die Verkürzung der Legislaturperiode auf den 31. Oktober 1920 beschlossen. Am 20. Juli 1920 nahm die Nationalversammlung das Gesetz über die Wahlordnung für die Nationalversammlung an.

Mit der Annahme des B-VG wurde aus der Nationalversammlung der Nationalrat. Dennoch wurde die Wahl zum Nationalrat am 17. Oktober 1920 auf Basis der Wahlordnung für die Nationalversammlung in sieben Bundesländern durchgeführt. In Kärnten wurde am 10. Oktober die Volksabstimmung in Südkärnten über die zukünftige Zugehörigkeit zur Republik Österreich oder zum SHS-Staat (Staat der Slowenen, Kroaten und Serben) durchgeführt. Dort wurde die Nationalratswahl am 19. Juni 1921 nachgeholt. Das Burgenland wurde offiziell erst am 5. Dezember 1921 von Ungarn an Österreich übergeben. Gewählt wurde dort am 18. Juni 1922. Aus diesem Grund wurden bei der Wahl 1920 nur 174 von 183 Abgeordneten gewählt.

Bei dieser Wahl gaben 80,3 % der 3.752.212 wahlberechtigten Personen ihre Stimme ab. Die CSP konnte 41,8 % der WählerInnen für sich gewinnen, während die SDAP mit 36 % auf den zweiten Platz kam. Die Deutschnationalen Parteien verbuchten 17,3 % für sich, die restlichen 4,9 % teilten sich kleinere Gruppierungen.

Der erste National­rat der Republik Österreich

Die erste Sitzung des neuen Nationalrates fand am 10. November 1920 statt. Sie wurde von Karl Seitz (SDAP) einberufen und eröffnet. Seitz fungierte seit dem 5. März 1919 als Präsident der Konstituierenden Nationalversammlung und war nach den provisorischen Verfassungsregeln von 1918 auch das Staatsoberhaupt Österreichs. In dieser Funktion wurde er am 9. Dezember durch Michael Hainisch, den ersten (durch die Bundesversammlung gewählten) Bundespräsidenten, abgelöst.

Als stärkste Fraktion im Nationalrat stellte die CSP mit Richard Weiskirchner den Präsidenten. Matthias Eldersch von der SDAP wurde Zweiter Präsident und Franz Dinghofer von der Großdeutschen Partei (GdP) Dritter Präsident. In der Sitzung vom 19. Dezember 1920 wurde das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates beschlossen.

Der Nationalrat absolvierte bis 1934 vier Gesetzgebungsperioden. Bereits am 4. März 1933 endete seine Tätigkeit nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten. Die parlamentarische Arbeit war durch wirtschaftlich schwierige Verhältnisse, politische Radikalisierung und Parteikämpfe gekennzeichnet. Die instabile Lage spiegelte sich auch in der Anzahl der Regierungen wider: Zwischen 20. November 1920 und 4. März 1933 gab es in Österreich 17 Regierungen unter neun Bundeskanzlern.

Der Bundes­rat in der Ersten Republik

Mit dem B-VG wurden zwei Parlamentskammern eingerichtet: der Nationalrat und der Bundesrat. Mit dem Bundesrat wirken die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes mit. Die Mitglieder des Bundesrates werden von den Landtagen für die Dauer ihrer Gesetzgebungsperiode nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt. Die jeweilige Anzahl bemisst sich nach der Anzahl der Staatsangehörigen des jeweiligen Bundeslandes und beträgt mindestens drei und maximal zwölf Mandatare.

Sicht in den Sitzungssaal des Bundesrates, aufgenommen vermutlich zwischen 1920 und 1936. ©Parlamentsdirektion/Rudolf Koppitz

Eröffnungssitzung des Bundes­rates

Die Eröffnungssitzung des Bundesrates fand am 1. Dezember 1920 im umgebauten und adaptierten Vorzimmer des ehemaligen Herrenhaussitzungssaales statt. Von 46 Mitgliedern gehörten 22 der CSP, 21 der SDAP und drei der GdP an. Als erster Vorsitzender des Bundesrates fungierte der Wiener Jakob Reumann (SDAP).

In der Ersten Republik übte der Bundesrat sein Einspruchsrecht 38 Mal aus. Mit der großen Novelle des B-VG 1929 sollte der Bundesrat in einen „Länder- und Ständerat“ umgewandelt werden. Zur Beteiligung der Länder an der Bundesgesetzgebung hätte auch eine der Berufsstände kommen sollen. De facto hätte das Parlament dann drei Kammern gehabt. Die dafür erforderlichen Ausführungsgesetze erwiesen sich jedoch als sehr komplex und wurden nie beschlossen. Anders als der Nationalrat wurde der Bundesrat 1933 nicht für aufgelöst erklärt und kam bis April 1934 zu Sitzungen zusammen.

Der National­rat in der Zweiten Republik

Die erste Nationalratswahl der Zweiten Republik fand am 25. November 1945 statt. Sie brachte einen Sieg der ÖVP (49,8 %, 85 Mandate) vor der SPÖ (44,6 %, 76 Mandate). Die KPÖ erreichte 5,4 % und vier Mandate. Damit waren die damals vorgesehenen 165 Mitglieder des Nationalrates gewählt. Die Provisorische Staatsregierung unter Karl Renner berief die konstituierende Sitzung des Nationalrates für den 19. Dezember 1945 ein. Erneut hatte Karl Seitz den Vorsitz inne – diesmal in seiner Eigenschaft als ältester Mandatar. Nach der Angelobung wählten die Abgeordneten Leopold Kunschak (ÖVP) zum Präsidenten des Nationalrates. Zweiter und Dritter Präsident wurden Johann Böhm (SPÖ) und Alfons Gorbach (ÖVP).

Im Zentrum dieser konstituierenden Sitzung stand der Tätigkeitsbericht des provisorischen Staatskanzlers Karl Renner über die bisherigen Aktivitäten der Provisorischen Regierung. Sowohl der Tätigkeitsbericht als auch die Unabhängigkeitserklärung wurden vom Nationalrat akzeptiert. Anschließend behandelte das Gremium das sogenannte Verfassungs-Überleitungsgesetz, das außer Kraft trat und durch die Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929 ersetzt wurde. Dieser Beschluss war nicht unumstritten. 1949 stellte der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung VfSlg 1827/1949 jedoch klar, dass 1945 das B-VG wieder in Kraft getreten war.

Am 20. Dezember wählte die Bundesversammlung Karl Renner zum Bundespräsidenten, der am selben Tag Leopold Figl zum ersten Bundeskanzler der Zweiten Republik ernannte. Dieser gab am 21. Dezember seine Regierungserklärung vor dem Nationalrat ab, in welcher er den bevorstehenden entbehrungsreichen Wiederaufbau Österreichs thematisierte.

1971 wurde die Zahl der Mitglieder des Nationalrates auf 183 erhöht, 2007 wurde die Gesetzgebungsperiode von vier auf fünf Jahre verlängert. Die Gesetzgebungsperioden des Nationalrates werden seit 1920 gezählt. Gegenwärtig befindet sich der Nationalrat in seiner 27. Gesetzgebungsperiode.

Der Bundes­rat in der Zweiten Republik

Am 25. November 1945 hatten nicht nur Nationalrats-, sondern auch Landtagswahlen stattgefunden. So konnten die 50 Mitglieder (27 ÖVP, 23 SPÖ) des Bundesrates am 19. Dezember 1945 zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommen. Karl Honay (SPÖ), erster Wiener Abgeordneter, fungierte nach den Bestimmungen des B-VG als Vorsitzender. Die Wahl der Stellvertreter fiel auf Alois Dienstleder (ÖVP) und Franz Moßhammer (SPÖ). Der Bundesrat war schon bald mit einer schwierigen Situation konfrontiert: Dienstleder verstarb am 31. Jänner 1946. Da Moßhammer ebenfalls im Jänner 1946 einen schweren Autounfall hatte, die Wahl eines Ersatzes für Dienstleder vorerst unterblieb und Honay Anfang März 1946 erkrankte, musste die Sitzung vom 7. März 1946 ohne offiziellen Vorsitzenden durchgeführt werden. Damit trat die vom März 1933 im Nationalrat bekannte Situation ein, dass es keine Vorsitzenden bzw. Präsidenten gab. Die Lage normalisierte sich jedoch durch die Wahl eines Ersatzes für Dienstleder rasch wieder.

Auch in der Zweiten Republik übte der Bundesrat seine Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion aus. Zwischen 1945 und dem 27. Oktober 2020 machte der Bundesrat 143 Mal von seinem Einspruchsrecht Gebrauch. Seit 1995 kommt dem Bundesrat mit der  Mitwirkung in Angelegenheiten der EU eine weitere zentrale Aufgabe zu. Die Tätigkeit des Bundesrates ist nicht in Gesetzgebungsperioden gegliedert. Die Sitzungen werden, beginnend mit der 1. Sitzung am 19. Dezember 1945, gezählt.

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