Der Rechnungshof prüft als sogenanntes Hilfsorgan des Nationalrates die gesamten Staatsfinanzen. Er legt dem Nationalrat jährlich einen Tätigkeitsbericht vor und kann jederzeit über einzelne Wahrnehmungen berichten. Der Nationalrat oder eine Minderheit von 20 Abgeordneten kann den Rechnungshof auch mit der Durchführung von Sonderprüfungen beauftragen. Auch von einem Klub, dem weniger als 20 Abgeordnete angehören, kann ein solches Verlangen gestellt werden, sofern es von allen Abgeordneten dieses Klubs unterstützt wird. Abgeordnete, die ein Verlangen unterstützt haben, dürfen erst dann ein weiteres Verlangen unterstützen, wenn der Rechnungshof seinen Bericht an den Nationalrat erstattet hat (oder nach Ablauf von 24 Monaten nach Einbringung des Verlangens).
Der Rechnungshof ist weiters verpflichtet, dem Nationalrat jährlich den Bundesrechnungsabschluss vorzulegen. Dieser enthält die tatsächlich getätigten Ausgaben und erhaltenen Einnahmen für das vergangene Finanzjahr. Die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses durch den Nationalrat erfolgt in Form eines Gesetzesbeschlusses, gegen den der Bundesrat kein Einspruchsrecht hat. Sie bewirkt eine "Entlastung" der Bundesregierung in Bezug auf ihre Verwendung der Budgetmittel ("Gebarung").